Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der Apomore GmbH (nachfolgend auch Anbieter) und dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Das Angebot gilt ausschließlich für den gewerblichen, selbständig beruflichen oder behördlichen Bedarf (z.B. Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk und selbständig berufliche Tätigkeit).
2. Vertragsschluss
Mit dem Versand des Bestellscheins via Online-Shop, per Fax, Brief oder E-Mail gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der darauf aufgeführten Waren ab. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die im Anschluss mit einer gesonderten E-Mail, per Fax oder per Brief versandt wird. Sollte der Kunde innerhalb von fünf Tagen nach Bestellung keine Annahmeerklärung vom Anbieter erhalten, ist er an sein Bestellangebot nicht mehr gebunden.
3. Preise; Versandkosten; Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in € zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Zu den angegebenen Preisen werden für die Lieferung zusätzlich Versandkosten berechnet. Die jeweils angegebenen Versandkosten gelten für den Versand innerhalb Deutschlands. Versandkosten ins Ausland werden individuell vereinbart.
(3) Um die Kosten für den Kunden möglichst gering zu halten, erfolgt die Lieferung der Ware ausschließlich gegen Vorkasse. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zahlbar ist.
(4) Es dürfen nur dann eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der Apomore GmbH aufgerechnet werden, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Apomore GmbH anerkannt sind.
4. Verfügbarkeit; Lieferung
(1) Die Lieferungen und Leistungen erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde oder ausdrücklich eine andere Lieferfrist angegeben ist. Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, eine Teillieferung
vorzunehmen, sofern dem Kunden diese zumutbar ist und dies für eine zügige Abwicklung erforderlich ist.
(2) Ist ein vom Kunden ausgewähltes Produkt nicht rechtzeitig lieferbar (z.B. weil es Bestandteil einer Sammelbestellung ist), wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat sodann das Recht, seine Bestellung zu widerrufen bzw. im Falle des bereits erfolgten Vertragsschlusses nach angemessener Fristsetzung zur Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter behält es sich vor, das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss nicht anzunehmen. In diesem Fall kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter kein Vertrag zustande.
(3) Die Versendung der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, die Lieferung erfolgt durch den Anbieter selbst. Der Gefahrübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das mit Versendung beauftragte Versandunternehmen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
5. Toleranzen; Abweichungen
(1) Maßabweichungen von +/- 5 mm sind bei Papier-Tüten bezüglich Tütenformat, Ausstanzungen und Druck vom Kunden zu tolerieren. Diese können aus technischen Gründen nicht immer vermieden werden, da sie vom Material, der Ausführung und dem Druckverfahren abhängig sind. Nur wesentliche Abweichungen
berechtigen zu einer Beanstandung.
(2) Mengenabweichungen von +/- 3 % je Verpackungseinheit sind zulässig. Die Anlieferung erfolgt unter voller Inrechnungstellung der tatsächlichen Liefermengen.
(3) Recyclingpapiere können von Charge zu Charge Schwankungen in Oberflächenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und physikalischen Werten aufweisen, die den Kunden nicht zu einer Mängelrüge berechtigen.
(4) Der Anbieter behält sich kleinere Abweichungen der Druckfarbe vor. Wasserfarben auf braunem Papier gedruckt unterliegen ständigen Farbschwankungen, und zwar auch innerhalb einzelner Lieferungen sowie bei Wiederholungsdrucken. Sie berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung.
6. Sachmängelgewährleistung; Haftung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so haftet der Anbieter nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungspflicht auf gelieferte Neuware beträgt zwölf Monate. Schadensersatzansprüche im Sinne von Absatz (3) bleiben davon unberührt. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichtenpflichten im Sinne von § 377 HGB finden Anwendung.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens 10 Tage nach deren Entdeckung. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs unbeschadet der Haftung nach Absatz (3) ausgeschlossen.
(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Apomore GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllungen zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die Einschränkungen der Absätze (3) und (4) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Apomore GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Kunde stellt den Anbieter
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
8. Copyright
Für vom Anbieter im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Anbieter alle Rechte vor (Copyright). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Apomore GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.
Stand 1. Mai 2018